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   LG Paderborn, 31.08.2022 - 1 S 161/13   

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LG Paderborn, 31.08.2022 - 1 S 161/13 (https://dejure.org/2022,26462)
LG Paderborn, Entscheidung vom 31.08.2022 - 1 S 161/13 (https://dejure.org/2022,26462)
LG Paderborn, Entscheidung vom 31. August 2022 - 1 S 161/13 (https://dejure.org/2022,26462)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 28.10.2015 - VIII ZR 158/11

    Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Preisanpassungsrecht der

    Auszug aus LG Paderborn, 31.08.2022 - 1 S 161/13
    Folgerichtig hat auch der BGH in seiner Grundsatzentscheidung vom 28.10.2015 (Az. VIII ZR 158/11) als Anspruchsgrundlage für die Energielieferung § 433 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 133, 157 BGB angenommen, ohne eine vermeintliche Zuständigkeitsproblematik im Zusammenhang mit dem EnWG überhaupt zu thematisieren.

    Der Ursprung des Preisanpassungsrechts der Klägerin liegt in einer ergänzenden Vertragsauslegung der mit dem Beklagten geschlossenen Grundversorgungsvereinbarung im Sinne der §§ 133, 157 BGB (vgl. BGH, Urt. v. 28.10.2015, Az. VIII ZR 158/11).

    Der nach dieser Maßgabe berechtigterweise erhöhte Preis wird zum vereinbarten Preis (vgl. BGH, Urt. v. 28.10.2015, Az. VIII ZR 158/11).

    Bei dieser Beurteilung, ob die Preiserhöhungen des Energieversorgers unter Berücksichtigung der Schätzungsmöglichkeit nach § 287 Abs. 2 i. V. m. § 287 Abs. 1 S. 1 ZPO dessen (Bezugs-)Kostensteigerungen (hinreichend) abbilden, steht dem Tatrichter ein Ermessen zu (vgl. BGH, Urt. v. 28.10.2015, Az. VIII ZR 158/11; LG Bielefeld, Urteile vom 17.07.2018, Az. 20 S 94/11 u. 20 S 77/11).

    Die Bemessung dieses Zeitraums obliegt der Beurteilung des Tatrichters nach den Umständen des Einzelfalls, wobei jedenfalls die Gesamtbetrachtung nach Gaswirtschaftsjahren nicht zu beanstanden ist (vgl. BGH, Urt. v. 28.10.2015, Az. VIII ZR 158/11 m. w. N.).

    Das Gasversorgungsunternehmen ist umgekehrt verpflichtet, bei einer Tarifanpassung Kostensenkungen ebenso zu berücksichtigen wie Kostenerhöhungen (vgl. BGH, Urt. v. 28.10.2015, Az. VIII ZR 158/11).

    Bei einem Massengeschäft wie dem Tarifkundenvertrag liegt es jedoch - auch unter Berücksichtigung von Praktikabilitätsgesichtspunkten - vielmehr im Interesse beider Vertragsparteien, eine Weitergabe von Kostensenkungen und Kostenerhöhungen nicht - was regelmäßig mit einem die Energieversorgung unnötigerweise verteuernden hohen Aufwand verbunden wäre - tagesgenau vorzunehmen, sondern auf die Kostenentwicklung in einem gewissen Zeitraum abzustellen (vgl. BGH, Urt. v. 28.10.2015, Az. VIII ZR 158/11).

    Dies entspräche auch nicht dem objektiv zu ermittelnden hypothetischen Parteiwillen (vgl. BGH, Urt. v. 28.10.2015, Az. VIII ZR 158/11 m. w. N.).

    Von dem infolge ergänzender Vertragsauslegung bestehenden Preisänderungsrecht nicht erfasst sind nämlich Preiserhöhungen, die über die bloße Weitergabe von (Bezugs-)Kostensteigerungen hinausgehen und der Erzielung eines (zusätzlichen) Gewinns dienen (vgl. BGH, Urt. v. 28.10.2015, Az. VIII ZR 158/11).

    Mit Urteil vom 28.10.2015 (Az. VIII ZR 158/11) hat der Bundesgerichtshof infolgedessen eine Grundsatzentscheidung zur Frage des gesetzlichen Preisänderungsrechts eines Gasversorgungsanbieters im Verhältnis zu Tarifkunden getroffen und insbesondere die bis dahin geltenden § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV als mit europäischem Gemeinschaftsrecht unvereinbar und vor diesem Hintergrund für unanwendbar erklärt.

  • LG Bielefeld, 17.07.2017 - 20 S 94/11

    Abgrenzung eines Grundversorgungsvertrags vom Sonderkundenvertrag durch Auslegung

    Auszug aus LG Paderborn, 31.08.2022 - 1 S 161/13
    Diese ist hier gerade nicht gegeben; sämtliche vorliegenden und streitgegenständlichen Jahresabrechnungen der Klägerin sind - unstreitig - an den Verbrauch geknüpft (so auch LG Bielefeld, Urt. v. 17.07.2018, Az. 20 S 94/11).

    Diesen Erwägungen schließt sich die Kammer, wie zuvor bereits für vergleichbare Fallkonstellationen insbesondere mit der hiesigen Klägerin auch das LG Bielefeld (Urteile vom 27.07.2017, Az. 20 S 94/11 u. 20 S 77/11), ausdrücklich an.

    Bei dieser Beurteilung, ob die Preiserhöhungen des Energieversorgers unter Berücksichtigung der Schätzungsmöglichkeit nach § 287 Abs. 2 i. V. m. § 287 Abs. 1 S. 1 ZPO dessen (Bezugs-)Kostensteigerungen (hinreichend) abbilden, steht dem Tatrichter ein Ermessen zu (vgl. BGH, Urt. v. 28.10.2015, Az. VIII ZR 158/11; LG Bielefeld, Urteile vom 17.07.2018, Az. 20 S 94/11 u. 20 S 77/11).

    Die Kammer ist dem, wie zuvor bereits das Landgericht Bielefeld mit Urteilen v. 17.07.2018, Az. 20 S 94/11 u. 20 S 77/11, mit den vorstehenden Erwägungen nachgekommen.

  • LG Bielefeld, 17.07.2018 - 20 S 77/11

    Zahlungsanspruch auf die aus den Rechnungen offenen Forderungen aufgrund des

    Auszug aus LG Paderborn, 31.08.2022 - 1 S 161/13
    Diesen Erwägungen schließt sich die Kammer, wie zuvor bereits für vergleichbare Fallkonstellationen insbesondere mit der hiesigen Klägerin auch das LG Bielefeld (Urteile vom 27.07.2017, Az. 20 S 94/11 u. 20 S 77/11), ausdrücklich an.

    Bei dieser Beurteilung, ob die Preiserhöhungen des Energieversorgers unter Berücksichtigung der Schätzungsmöglichkeit nach § 287 Abs. 2 i. V. m. § 287 Abs. 1 S. 1 ZPO dessen (Bezugs-)Kostensteigerungen (hinreichend) abbilden, steht dem Tatrichter ein Ermessen zu (vgl. BGH, Urt. v. 28.10.2015, Az. VIII ZR 158/11; LG Bielefeld, Urteile vom 17.07.2018, Az. 20 S 94/11 u. 20 S 77/11).

    Die Kammer ist dem, wie zuvor bereits das Landgericht Bielefeld mit Urteilen v. 17.07.2018, Az. 20 S 94/11 u. 20 S 77/11, mit den vorstehenden Erwägungen nachgekommen.

  • EuGH, 23.10.2014 - C-359/11

    Verbraucher, die im Rahmen der allgemeinen Versorgungspflicht mit Strom und Gas

    Auszug aus LG Paderborn, 31.08.2022 - 1 S 161/13
    Diese Erledigung ist mit Urteil des EuGH vom 23.10.2014, Az. C-359/11, offenkundig erfolgt, sodass die Hemmung der Verjährung des klageweise geltend gemachten Anspruchs analog § 204 Abs. 2 S. 2 BGB sechs Monate nach Wegfall des Aussetzungsgrundes jeweils zum 24.04.2015 geendet hat.

    Mit Urteil vom 23.10.2014 (Az. C-359/11 bzw. C-400/11) hat der Europäische Gerichtshof eine vorangegangene Vorlagefrage des BGH dahingehend beantwortet, dass die bis dahin gültigen und zur Bezugspreisregulierung herangezogenen § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV mit europäischem Gemeinschaftsrecht unvereinbar seien.

  • BVerfG, 17.11.2017 - 2 BvR 1131/16

    Vertretbare Handhabung der unionsrechtlichen Vorlagepflicht gemäß Art. 267 Abs. 3

    Auszug aus LG Paderborn, 31.08.2022 - 1 S 161/13
    Die hiesige Klägerin ist nach den Feststellungen der Kammer kein staatsnahes Unternehmen im vorgenannten Sinne (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.11.2017, Az. 2 BvR 1131/16).

    Mit Beschluss vom 17.11.2017 (Az. 2 BvR 1131/16) hat das Bundesverfassungsgericht eine gegen das vorgenannte Urteil des BGH gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.

  • BGH, 18.05.2011 - VIII ZR 71/10

    Vorlage an den Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung:

    Auszug aus LG Paderborn, 31.08.2022 - 1 S 161/13
    Die Kammer hat sodann das vorliegende Verfahren durch Beschluss vom 19.02.2014 (Bl. 161) zur Klärung eines Vorabentscheidungsverfahrens vor dem EuGH über den Vorlagebeschluss des BGH vom 18.05.2011, Az. VIII ZR 71/10, gemäß § 148 ZPO ausgesetzt.

    Insbesondere mit Urteilen vom 06.04.2016 (Az. VIII ZR 71/10) sowie vom 19.12.2018 (Az. VIII ZR 336/18) hat der BGH seine Rechtsprechung zur materiellrechtlichen Vertragsauslegung sowie der Entbehrlichkeit einer Vorlage an den EuGH erneut bestätigt.

  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07

    Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers

    Auszug aus LG Paderborn, 31.08.2022 - 1 S 161/13
    Der Abnehmer von Gas hat insbesondere keinen Anspruch darauf, dass ein regionaler Versorger wie die Klägerin Kostensenkungen etwa bei der Strom- oder Fernwärmeversorgung gerade zur Entlastung der Gaskunden verwendet, was auch zur Folge hätte, dass dieses Potential zugunsten der Kunden der betroffenen Unternehmenssparten nicht mehr zur Verfügung stünde (vgl. BGH, Urt. v. 19.11.2008, Az. VIII ZR 138/07 m. w. N.).
  • EuGH, 14.07.1994 - C-91/92

    Faccini Dori / Recreb

    Auszug aus LG Paderborn, 31.08.2022 - 1 S 161/13
    Zur Begründung wird sinngemäß angeführt, dass - wenn der Energieversorger nicht in vollständigem kommunalen Eigentum steht - es sich rechtssystematisch weiterhin um einen privatrechtlichen Vertragsschluss zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer handele und dieser als solcher nicht von der Richtlinienkompetenz der EU umfasst sein könne (vgl. EuGH, Urt. v. 14.07.1994, Az. C-91/92; LG Bielefeld, a. a. O.).
  • EuGH, 04.12.1997 - C-253/96

    Kampelmann

    Auszug aus LG Paderborn, 31.08.2022 - 1 S 161/13
    Auch in seiner Entscheidung vom 04.12.1997, Az. C-257/96 (Kampelmann u.a.), hat der EuGH die unmittelbare Anwendbarkeit einer Richtlinie im Verhältnis zu kommunalen Stadtwerken bejaht.
  • BGH, 24.01.1989 - XI ZR 75/88

    Unterbrechung der Verjährung bei Aussetzung der Verhandlung

    Auszug aus LG Paderborn, 31.08.2022 - 1 S 161/13
    Ist ein Verfahren konkret, wie hier, bis zur Entscheidung eines anderen vorgreiflichen Verfahrens ausgesetzt, endet die Aussetzung automatisch mit der Entscheidung des anderen Verfahrens, ohne dass es einer Aufnahmeerklärung der Parteien (§ 250 ZPO) oder einer Anordnung des Gerichts nach § 150 ZPO bedarf (vgl. Zöller/ Greger , ZPO § 148 Rn. 8 u. § 150 Rn. 2; BGH, NJW 1989, 1729).
  • EuGH, 12.07.1990 - C-188/89

    Foster u.a. / British Gas

  • BGH, 19.12.2018 - VIII ZR 336/18

    Beendigung des Sonderkundenvertrags mit einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • OLG Saarbrücken, 08.04.2008 - 4 U 397/07

    Verjährungshemmung bei Nichtbetreiben des Verfahrens nach Beendigung einer

  • OLG Koblenz, 12.04.2010 - 12 U 18/08

    Erhöhung der Gaspreise: Nachweis der Billigkeit durch Vergleich mit Preisen

  • BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 246/08

    Zu Preiserhöhungen in Erdgas-Sonderverträgen

  • BGH, 07.01.2008 - II ZR 283/06

    Bareinlagen einer Aktiengesellschaft - Haftung der Bank für die Richtigkeit einer

  • BGH, 28.10.2015 - VIII ZR 13/12

    Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Preisanpassungsrecht der

  • OLG Hamm, 23.07.2012 - 32 Sa 32/12
  • OLG Frankfurt, 16.07.2010 - 14 UH 12/10

    Klage des Gaslieferanten auf Zahlung rückständiger Rechnungsbeträge:

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